Freitag, 25. Mai 2018

DSGVO

Liebe Leser dieses Blogs!
Da am heutigen Tag das DSGVO in voller Stärke wirksam wird, habe ich allen Ehemaligen und Freunden dieses Blogs folgende mail geschickt:
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Liebe Ehemalige und Freunde des Westfalenbänklers!

Seit heute ist das DSGVO in Kraft und in aller Munde. Ob in der Tagespresse, im Rundfunk oder im TV: überall wird darüber gesprochen. Warum?
Weil es sich um ein Gesetz handelt, welches die Rechte des Nutzers im Internet äußerst umfangreich definiert hat und schon seit 2 Jahren in Kraft ist.
Das haben aber die wenigsten Nutzer gewusst!
Und da nunmehr in der Bundesrepublik Deutschland die letzten Hürden ausgeräumt zu sein scheinen, muß sich also ab dem 25.05.18 fast jeden Anbieter von Blogs mit den vielen Paragrafen beschäftigen. Auch wenn viele nicht wissen, ob sie dazu überhaupt verpflichtet sind.
Sie sind Leser des Blogs „Westfalenbänkler“.
Ich veröffentliche regelmäßig Posts mit Informationen und ich schreibe Sie regelmäßig über einen „Rundbrief“ an, um Sie eben über diese neuen Posts zu informieren.
Wie bin ich zu Ihrer email-Adresse gekommen?
Da Sie sie mir zur Verfügung gestellt haben mit der Bitte, in den Verteiler aufgenommen zu werden.
Welche Daten habe ich gespeichert:
i.d.R. Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihre email-Adresse.
Bei Manchen von Ihnen auch das Geburtsdatum, welches mir aus den Zeit der gemeinsamen Tätigkeit in der ehemaligen Westfalenbank AG bekannt ist.
Zu bestimmten Anläßen (runder Geburtstag, Geburtstag mit 2 gleichen Ziffern) gratuliere ich Ihnen zu Ihrem Feiertag im Blog (manchmal wurde ich auch auf einen erwähnenswerten Geburtstag hingewiesen, den ich nicht kannte und dann in die Adressdatei aufgenommen habe).
Bei den ehemaligen Kolleginnen hole ich grundsätzlich vorher die Genehmigung zur öffentlichen Gratulation ein. Bei Ablehnung  wird das Datum gelöscht, es gibt auch in der Zukunft keine Gratulation.
Die männlichen Kollegen werden nicht gefragt, ich gratuliere einfach (es sei denn, ich bin vorher auf die Nichtveröffentlichung angeschrieben worden). Einen Widerspruch hat es bisher nicht gegeben.

Dieses alles gilt auch für die Veröffentlichung der vielen Fotos.
Die von unseren Treffen stammen von mir, die alten Fotos aus längst vergangenen Jahren wurden mir seinerzeit durch die Bank zur Verfügung gestellt, Fotos mit familiären Charakter habe ich von Ihnen erhalten.
In all den Jahren bin ich 2x um Löschung von Fotos gebeten worden, welches ich natürlich sofort umgesetzt habe.
Ich gehe deshalb davon aus, daß ich die so beschriebenen Fotos von Ihnen weiter veröffentlichen darf. Wenn Sie nicht zustimmen, teilen Sie mir dies bitte ausdrücklich mit.

Zur Weitergabe von personenbezogenen Daten wissen Sie, daß ich diese Anfragen  nicht erfülle. Wünsche zur Kontaktaufnahme gebe ich immer an den betreffenden  Ehemaligen weiter. Er kann dann die Anfrage selber beantworten.

Die Fa. Google bietet mir diese Möglichkeit des Blogs, sie sammelt Daten von allen Nutzern, so auch die der Angeschriebenen und der Blog-Nutzer.
Dieses liegt aber außerhalb meiner Zuständigkeit als Redakteur.

Sollten Sie mit der Behandlung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, teilen Sie mir das bitte mit. Ich lösche die gespeicherten Infos dann unverzüglich!
Manfred Vorbrugg
Bochum, 25.05.18  
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Diese Veröffentlichung dient lediglich der Dokumentation.                                                                

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