Da am heutigen Tag das DSGVO in voller Stärke wirksam wird, habe ich allen Ehemaligen und Freunden dieses Blogs folgende mail geschickt:
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Liebe
Ehemalige und Freunde des Westfalenbänklers!
Seit
heute ist das DSGVO in Kraft und in aller Munde. Ob in der Tagespresse, im
Rundfunk oder im TV: überall wird darüber gesprochen. Warum?
Weil
es sich um ein Gesetz handelt, welches die Rechte des Nutzers im Internet äußerst
umfangreich definiert hat und schon seit 2 Jahren in Kraft ist.
Das
haben aber die wenigsten Nutzer gewusst!
Und
da nunmehr in der Bundesrepublik Deutschland die letzten Hürden ausgeräumt zu
sein scheinen, muß sich also ab dem 25.05.18 fast jeden Anbieter von Blogs mit
den vielen Paragrafen beschäftigen. Auch wenn viele nicht wissen, ob sie dazu
überhaupt verpflichtet sind.
Sie sind Leser des
Blogs „Westfalenbänkler“.
Ich
veröffentliche regelmäßig Posts mit Informationen und ich schreibe Sie
regelmäßig über einen „Rundbrief“ an, um Sie eben über diese neuen Posts zu
informieren.
Wie bin ich zu Ihrer
email-Adresse gekommen?
Da
Sie sie mir zur Verfügung gestellt haben mit der Bitte, in den Verteiler
aufgenommen zu werden.
Welche
Daten habe ich gespeichert:
i.d.R.
Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihre email-Adresse.
Bei
Manchen von Ihnen auch das Geburtsdatum, welches mir aus den Zeit der
gemeinsamen Tätigkeit in der ehemaligen Westfalenbank AG bekannt ist.
Zu
bestimmten Anläßen (runder Geburtstag, Geburtstag
mit 2 gleichen Ziffern) gratuliere ich Ihnen zu Ihrem Feiertag im Blog (manchmal wurde ich auch auf einen
erwähnenswerten Geburtstag hingewiesen, den ich nicht kannte und dann in die
Adressdatei aufgenommen habe).
Bei
den ehemaligen Kolleginnen hole ich grundsätzlich vorher die Genehmigung zur
öffentlichen Gratulation ein. Bei Ablehnung wird das Datum gelöscht, es gibt auch in der
Zukunft keine Gratulation.
Die
männlichen Kollegen werden nicht gefragt, ich gratuliere einfach (es sei denn, ich bin vorher auf die
Nichtveröffentlichung angeschrieben worden). Einen Widerspruch hat es
bisher nicht gegeben.
Dieses
alles gilt auch für die Veröffentlichung der vielen Fotos.
Die
von unseren Treffen stammen von mir, die alten Fotos aus längst vergangenen
Jahren wurden mir seinerzeit durch die Bank zur Verfügung gestellt, Fotos mit
familiären Charakter habe ich von Ihnen erhalten.
In
all den Jahren bin ich 2x um Löschung von Fotos gebeten worden, welches ich
natürlich sofort umgesetzt habe.
Ich
gehe deshalb davon aus, daß ich die so beschriebenen Fotos von Ihnen weiter
veröffentlichen darf. Wenn Sie nicht zustimmen, teilen Sie mir dies bitte
ausdrücklich mit.
Zur
Weitergabe von personenbezogenen Daten wissen Sie, daß ich diese Anfragen
nicht erfülle. Wünsche zur
Kontaktaufnahme gebe ich immer an den betreffenden Ehemaligen weiter. Er kann dann die Anfrage
selber beantworten.
Die
Fa. Google bietet mir diese Möglichkeit des Blogs, sie sammelt Daten von allen Nutzern, so auch die der
Angeschriebenen und der Blog-Nutzer.
Dieses
liegt aber außerhalb meiner Zuständigkeit als Redakteur.
Sollten
Sie mit der Behandlung Ihrer Daten nicht
einverstanden sein, teilen Sie mir das bitte mit. Ich lösche die gespeicherten
Infos dann unverzüglich!
Manfred Vorbrugg
Bochum,
25.05.18
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Diese Veröffentlichung dient lediglich der Dokumentation.
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